Notwendige fachliche Standards

Ein guter Berater sollte immer gewissen fachliche Mindeststandards besitzen. Professionelle Beraterinnen und Berater sind zu erkennen an:

  • Einer qualifizierten Weiterbildung auf der Grundlage eines abgeschlossenen Hochschulstudiums
  • Regemäßiger Fortbildung und Teilnahme an Maßnahmen der Qualitätssicherung
    (z. B. Supervision)
  • Coaching ist bei Krankheitsbildern, insbesondere bei psychischen und Verhaltensstörungen, nicht angezeigt.
  • Coaching verbietet sich, wenn gesundheitliche Risiken dem entgegenstehen.
  • Der Bereitschaft, an andere Fachleute zu überweisen.

Zur Bearbeitung der meisten Beartungsanliegen sind in der Regel mehrere Gespräche erfoderlich.

Am Anfang der Beratung werden insbesondere folgende Themen behandelt und in einem Beratungskontrakt vereinbart:

  • Abklärung des Beratungsanliegens und der Ziele der Beratung.
  • Information über die einzusetzenden Methoden, Verfahren, Materialien
  • Absprachen über den Abschluß der Beratung
  • Aufklärung über die Schweigepflicht
  • Vereinbarung über die Kosten und Nebenleistungen
  • Möglichkeiten vom Vertrag zurückzutreten